Frau Pechstein – Ich glaube Ihnen nicht!
Claudia Pechstein beteuert weiterhin ihre Unschuld. Das kann sie auch machen, denn bisher gibt es keine Akten des Bundeskriminalamts (BKA), die bestätigen, dass sie zu irgend einem auffälligen Doping-Arzt Kontakt hat. So wie im Fall Jan Ullrich. Dessen Unschuldbeteuerungen werden nun eben mit gewissen Akten konfrontiert, in denen mehrfacher Kontakt zum spanischen Doping-Arzt Eufemiano Fuentes dokumentiert sind. Aber selbst dann leugnet er immer noch weiter. Und genau deswegen ist Claudia Pechstein unglaubwürdig. Dafür kann sie sich bei Jan Ullrich und Co. bedanken. Das ist aber auch der Grund, warum Dopingsünder härter bestraft werden müssten, OHNE dass sie Entschädigungen für angebliches Berufsverbot einklagen können.
Claudia Pechstein kann ihre Unschuld beteuern wie sie will. Ich glaube ihr nicht. Das liegt nicht daran, dass sie besonders unsympathisch erscheint, noch an irgendeiner anderen Eigenschaft ihres Charakters. Ich glaube ihr nicht, weil die meisten Sportler, die unter Dopingverdacht geraten, später als Schuldiger überführt werden.
Dieser Ansatz lässt mich persönlich nicht wirklich in einem guten Lichte stehen. Denn zum einen sollte immer noch die Unschuldsvermutung bestehen (unschuldig bis die Schuld bewiesen ist) und zum anderen öffnet das falschen Anschuldigungen Tür und Tore. Das zweite Argument kann bereits damit entkräftet werden, dass nur begründeter Dopingverdacht, sprich auffällige Tests eine Anschuldigung rechtfertigen.
Doch ersterer Punkt bringt mich in die Bredouille. Allerdings muss man sich erwehren. Der Mensch ist ofensichtlich nicht so gut, wie er immer dargestellt wird. Fälle wie Jan Ullrich und Anastasios Gousis, sowie allerdings mit pfaden Beigeschmack der Kokain-Fall von Christoph Daum beweisen dies und bei den meisten Dopingverdächtigen wird am Ende die Schuld bewiesen.
Also, warum soll ich einer Sportlerin glauben, dass sie unschuldig sei? Zu oft wurde gelogen, bis die Schuld einwandfrei bewiesen wurde und leugnen nicht mehr half.
Wie kann man aber unschuldig in Dopingverdacht geratenen Sportler wieder glauben? Mit höheren Strafen, die aber arbeistrechtlich abgesichert sind.
Doping ist und bleibt Betrug. Betrug an der Wettkampfordnung, der Konkurrenz, an den Zuschauern und den eigenen Fans. Der Sportler verschafft sich einen unfairen Vorteil den anderen gegenüber, denn Doping ist laut Wettkampfordnung nicht zugelassen. Deswegen sollten die Strafen auch extrem hoch sein. Vier Jahre Wettkampfverbot auf allen Ebenen plus eine hohe Geldstrafe für das erste bewiesene Doping und eine lebenslange Sperre plus eine Geldstrafe in Höhe der Sponsorengelder für ein Jahr beim zweiten Verstoß halte ich für angemessen.
Das Problem an Sperren ist allerdings, dass dies einer Art Berufsverbot gleich kommt. Dies öffnet allerdings Entschädigungsansprüche laut Gesetz Tür und Tore. So wie im Fall Katrin Krabbe. Die Online-Ausgabe der FAZ schrieb darüber folgendes:
Das OLG München urteilt letztinstanzlich im größten deutschen Doping-Fall der ersten Hälfte der neunziger Jahre. Katrin Krabbe kann Schadensersatzansprüche gegen den Deutschen Leichtathletik-Verband nicht durchsetzen. Aber die Münchner Richter halten die vierjährige Sperre, die der Internationale Leichtathletik-Verband gegen die 1992 positiv auf Clenbuterol getestete Sprinterin aus Neubrandenburg ausgesprochen hatte, für rechtswidrig und einen Eingriff in ihre Berufsfreiheit. 2001 bekommt sie rund 1,5 Millionen Mark Schadenersatz zugesprochen.
Somit bekam die Sportlerin für ihre Sperre eine Entschädigung. So etwas darf aber nicht passieren und die Strafen müssen mit den Arbeitsrecht abgestimmt werden. Sportler müssen sich im Klaren über solche drastischen Strafen im Vorfeld sein, so dass spätere Forderungen, in welcher Form auch immer, sich im Sande verlaufen.
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