Kampf gegen die Piraten-Bucht (aktualisiert)
Konrad Lischka ist nun mein Lieblingskommentator auf Spiegel-Online. Und dazu brauchte er nur einen Kommentar zu schreiben, nämlich über den Prozess der Unterhaltungsindustrie gegen die Piratenbucht in Schweden. In diesem Prozess zeigt sich besonders deutlich, wie die obere Schicht den Pöbel ausnimmt wie eine Weihnachtsgans. Lischka hat das noch nicht wirklich begriffen, oder es interessiert ihn nicht. Denn er beschuldigt den Betreibern eine Verlogenheit, die moralisch nicht zu halten sei. Er tritt auf wie ein Ritter des Rechts, ohne das Recht für alle gleich geltend zu machen und argumentiert mit der moralischen Keule, die man nicht in die Hand nehmen sollte, wenn man im Glashaus oder Porzellanladen steht. Seine Schlussfolgerung, dass es leichter sei, online Gesetze zu ignorieren statt für eine Modernisierung des antiquierten Urheberrecht zu kämpfen, ist auf den ersten Blick gar nicht so falsch, aber wer sich ein wenig tiefer in die Materie einarbeitet, wird feststellen, dass auch hier wieder dasselbe Problem auftritt wie in fast allen anderen Themen, über die ich geschrieben habe. Lischka rettet sich am Ende auch nicht damit raus, dass er fordert, allgemein gültige Gesetze für das Online-Feld zu schaffen, damit keine kleinen Oasen im Netz entstehen, die entweder von anderen Informationen abgekoppelt sind, oder die restliche Welt ausgrenzen.
Mein Kommentar wird zwei Strategien verfolgen, zum einen eine moralische, und zum anderen eine rechtliche. Ja, eine rechtliche, und wer sich in den vergangenen Tagen mein Kommentar zu den verfehlten Äusserungen vom Faz-Mitherausgeber Stefan Steltzner durchgelesen hat, der wird vielleicht aufhorchen und sagen “Hey, Moment mal, da haben Sie aber noch das Gegenteil behauptet, oder zumindest gegensätzlich argumentiert”. Nun, diesen Vorwurf werde ich mich nicht ganz erwehren können, aber ich denke, dass dort noch ein Unterschied liegt. Wer das nicht glaubt, der sei aufgefordet die Hand zu heben und Widerspruch einzulegen.
Lischka schreibt, dass es im schwedischen Recht durchaus eine Art Lücke gibt, die den Betreibern von Webseiten eine rechtliche Verantwortung über den Inhalt von Dritten nicht direkt zuspricht. Diese Lücke nutzen die selbsternannten Piraten aus, um die Server für ihren Dienst legal betreiben zu können. Wie groß und sicher die Lücke aber wirklich ist, wird sich herausstellen, wenn der Richter sein Urteil fallen wird. Allerdings ist abzusehen, dass damit das juristische Tauziehen noch nicht beendet ist, egal welche Seite gewinnen wird, für beide geht es um Millionen. Im Endeffekt nutzen aber beide Seiten die Mittel, die ihnen rechtlich zustehen. Und nach ihnen die Sinflut.
Dieses “Nach mir die Sinflut” gesteht der Autor in seinem Beitrag aber nur der Unterhaltungsindustrie zu. Denn da den Betreibern der Piratenbucht wohl rechtlich nicht beizukommen ist, versucht Lischka nun auf der moralischen Schiene schwere Geschütze aufzufahren, und an diese Moral der Piraten zu appellieren. Er unterstellt den Betreibern der Suchmaschine eine gewisse Verlogenheit. Denn ihnen wird vorgehalten, genau zu wissen, dass auf der Seite als Inhalt urheberechtlich geschützte Daten zu finden sind, dies aber nicht öffentlich zugeben wollen, auch wenn sie sich teilweise damit brüsten, das größte Filesharing-Imperium aufgebaut zu haben. Zum einen ist ein großes Filesharing-Imperium durchaus kein ausreichender Beweis, um illegale Aktivitäten nachzuweisen oder zuzugeben. Auf der anderen Seite brauche ich dieses Argument auch gar nicht. Denn ich stimme mit Lischka eigentlich darüber überein, dass das Handeln eine gewisse moralisch verwerfliche Komponente beinhaltet.
Dennoch muss gleiches Recht für alle gelten. Denn moralische Verantwortung liegt in diesem Falle nicht nur auf einer Seite, so wie es der Kommentator aber scheinbar sieht. Beide Seiten weisen ein Rechts- oder Unrechtsbewusstsein auf, welches der Gemeinschaft schadet. Aber die moralische Keule schwingt der Journalist nur gegen die Betreiber des Filesharing-Imperiums. Von der Verantwortung der Industrie gegenüber der Gesellschaft wird in keiner Silbe des Beitrages gesprochen. Und genau deswegen geht Lischkas Kommentar nicht weit genug.
Auch die Unterhaltungsindustrie hat eine Verantwortung, das “antiquierte Urheberrecht” zu modernisieren, und dürfen sich nicht, so wie Lischka es nur den Datenpiraten vorhält, hinter Paragraphen verstecken und fordern, was ihnen rechtlich zusteht. Denn dann muss nun mal gleiches Recht für alle gelten. Und das genau besagt in Schweden hoffentlich, dass die Webseite, um die es in diesem Fall geht, legal sei. Denn das Unrechtsbewusstsein der Unterhaltungsindustrie konnte sich nur aus dem antiquierten Urheberrecht entwickeln. Dieses Urheberecht ist fast schon eine Lizenz, um Geld zu drucken, weswegen sich die Giganten der Industrie dafür hüten, hier Zugeständnisse zu machen. Sicherlich ist die Klage gegen Endnutzern ihr gutes Recht. Aber wenn es dann die falschen trifft, oder übertriebene Summen als Entschädigung verlangt werden, dann geht dieses gute Recht gegen jede Moral. Auch das erwähnt Lischka in seinem Beitrag nicht.
Unter dem Aspekt des mangelnden Rechtsbewusstsein seitens der Unterhaltungsindustrie, sympathisiere ich durchaus mit der Piratenbucht und gehöre wohl damit zu den “Cyberaktivisten”, die angeblich ein modernes Urheberrecht sabotieren. Ich hoffe außerdem, dass die Insel Schweden weiterhin bestehen bleibt, um genau damit ein Entgegenkommen der Unterhaltungsindustrie zu erzwingen. Denn von alleine werden sie dies nicht tun. Und so bleibt es ein in sich geschlossener Kreis. Sie werden solange ihr “gutes Recht verlangen” und ein moderneres (je nachdem was man unter moderner versteht) Urheberrecht entgegen wirken, solange sie daran Unmassen an Geld verdienen, egal ob das der Gesellschaft schadet oder nicht. Lischka will diesen Punkt nicht sehen und entscheidet sich, mit dem moralischen Finger nur auf eine der beiden Seiten zu zeigen. Das ist nicht konsequent. Wenn er von einer Seite ein besseres moralisches Bewusstsein erwartet, muss er das von der anderen Seite auch verlangen. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, wenn er der Unterhaltungsindustrie zugesteht, das verlangen zu dürfen, was ihnen nach dem Gesetzt zusteht, dann muss er dies auch den Piraten zugestehen.
Sicherlich, und damit komm ich zum Schluss, hilft dieser Streit keinen einheitlichen Gesetzen oder einer einheitlichen Welt. Doch wage ich zu behaupten, dass wenn solch eine einheitliche Welt kommen würde, hauptsächlich die Interessen weniger “zum Wohl der Gemeinschaft” vertreten werden, als dass die Interessen aller vertreten werden, damit aus dem “Wohl der Gemeinschaft” mehr als nur eine leere Phrase wird. Übrigends ist dieses das gleiche falsche Rechtsbewusstsein, welches auch in den höheren Schichten zu finden ist. Beste Beispiele sind die etlichen Steuerhinterzieher, lügende Politiker, der Nazi der Ausländer verprügelt, und so weiter und so fort. Die Gemeinschaft wird nicht gesehen, auch wenn die Phrase “Zum Wohle der Gemeinschaft” von fast jedem in den Mund genommen wird. Und genau das ist Heuchelei.
Netzwertig hat sich auch in einem sehr umfassenden Maß mit dem Artikel von Konrad Lischka beschäftig, der sehr lesenswert ist und Aspekte beinhaltet, die ich in diesem Beitrag nicht angesprochen habe.
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3 Kommentare zu Kampf gegen die Piraten-Bucht (aktualisiert)
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Hast Du die aktuellen Vorgänge beobachtet?
Von “Screenshots” bis hin zu spontanen Blumen für die Frau eines Zeugen. Das ist DER Prozess des 21. Jahrhunderts, damit ist die neue Digitale auch im Gerichtssaal angekommen

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Eigentlich verfolge ich ihn nicht. Mir gehts auch hauptsächlich eher um die Grundprinzipien des Prozesses und nicht um das drumherum. In der Hinsicht habe ich wohl noch etwas nachholebedarf.


Die Entwicklungen rund um die Urheberrechte und die Verwertungsrechte fesseln mich seit langem. Beklemmend sind Macht und Einfluß derer, die wirtschaftlich von den Verwertungsrechten profitieren, während die Urheber oft mit Almosen abgespeist werden. Das Prinzip ist geblieben. Deshalb grabe ich eine Buch-Rezension aus, die ich 1990 veröffentlicht habe:
K 0 M M U N I K A T I 0 N aus der Sicht verschiedener Disziplinen
Fernmeldeamt Flensburg & Pädagogische Hochschule Flensburg, 1990
Zeitalter der Kybernetik
Helmar Frank nimmt den ”Kopierer” von Informationen in Schutz und entkriminalisiert ihn. Bewußt provozierend skizziert er das Modell einer Kommunikationsgesellschaft. Information als Kultur soll Allgemeingut sein, um allen zu nutzen. Warum? Eine gewöhnlich kostenträchtige Vermarktung behindert eine schnelle Verbreitung.
Erste Indizien für diesen Entwicklungsschub zeichnen sich im Bereich der EDV ab. Zahllose Händler nehmen für das Kopieren von Public Domain und Shareware Programmen nur einen Betrag von 2 bis 16 DM pro Diskette. Dieser Betrag ist für das Material und den Vertrieb, für die Dienstleistung ”Kopieren” und die Gewinnspanne.
Die Deutsche Bundespost Telekom überträgt Informationen. Sie beeinflußt durch die Infrastruktur, die sie bereitstellt, die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft zu einer Kommunikationsgesellschaft wesentlich.
Sub- und Superkommunikation beim Menschen
Wolfgang Schmid macht uns ”Bewußtsein” bewußt. Er umreißt kurz die gesellschaftlichen Entwicklungsphasen:
Industriegesellschaft
Informationsgesellschaft
Faszinierend offenherzig beschreibt er den Nutzen einer Innovationsgesellschaft. Sie ist allen anderen Gesellschaftsformen überlegen, weil sie durch optimierte Kommunikation das schöpferische Potential jedes Menschen fördert und weiterentwickelt.
Hans Kolpak
public Effect