Waffenrecht II
Neben dem Verbot von Kampfspielen sollen auch Waffenbesitzer unangekündigt kontrolliert werden, ob sie ihre Waffen auch richtig aufbewahren. Dass das den Besitzern gar nicht gefällt, scheint klar. Sie fühlen sich ungerechtfertigt an den Pranger gestellt und glauben, dass sie „rechtloser gestellt werden sollen als jeder Kriminelle”. Das Argument hat zu Recht schon vor langer Zeit nicht funktioniert. Nämlich als die ersten Geschwindigkeitskontrollen auf den Straßen von Deutschland durchgeführt wurden.
Mit dem Einknicken vor der Waffenlobby sollten die Besitzer der Tod bringenden Instrumente eigentlich gut leben können. Denn der Kompromiss lässt ihnen die Freiheit, ihr Hobby ausleben zu können, ohne großartigen Restriktionen unterworfen zu sein. Und wenn Schusswaffen nicht gänzlich verboten werden sollen, ist solch eine Kontrolle von Nöten. Denn ihr Hobby oder Sport birgt nun einmal Gefahren, deren Konsequenzen viel dramatischer sind (Siehe Winnenden, Erfurt usw.), als jede andere Freizeitaktivität. Damit soll der Fußball oder das Sammeln von Modelleisenbahnen nicht als gefahrlos hinstellen, aber bei weitem nicht so gefährlich, wie der alleinige Besitz von Schusswaffen.
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